Heimkosten

Das Gesamtentgelt/ Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Gesamtkosten, welcher ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Niedersachsen. Das Heimentgelt gliedert sich in verschiedene Bestandteile:

  • Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI – Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
  • Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
  • zusätzlich pflegerisch – betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)
  • Auszubildendenumlage – teilweise im Pflegesatz integriert je nach Verhandlungsergebnis oder getrennt ausgewiesen (altes Ausbildungsgesetz)
  • Auszubildendenumlage nach der neuen Generalistik

Privatversicherte erhalten ebenfalls eine §43b Abrechnung, die dann von der Pflegekasse erstattet werden.

Die Pflegekosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich und decken die Personal- und Sachkosten für die Pflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung.

Seit dem 01.01.2017 gibt es den “einheitlichen Eigenanteil”, dieser ist von den Bewohnern zu tragen, unabhängig in welchen Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2, sich der Bewohner befindet.

HAUS MEA FORTUNA

KURZZEITPFLEGE

STATIONÄRE PFLEGE